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   OVG Thüringen, 26.10.1995 - 3 KO 150/95   

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OVG Thüringen, 26.10.1995 - 3 KO 150/95 (https://dejure.org/1995,8986)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26.10.1995 - 3 KO 150/95 (https://dejure.org/1995,8986)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 3 KO 150/95 (https://dejure.org/1995,8986)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfolgungsdichte; Verfolgungsmaßnahmen; Dritte; Gruppenverfolgung; Zahl der Verfolgungshandlungen; Einschätzung der aktuellen Gefahr; Verfolgungsbetroffenheit; Staatliches Verfolgungsprogramm; Staatliche Friedensordnung; Ethnische Albaner; Heranziehung albanischer ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.10.1995 - 3 KO 150/95
    Aussagen über die Verfolgungsdichte der gegen Dritte gerichteten Verfolgungsmaßnahmen, die die Annahme der Gruppenverfolgung begründen können, setzen voraus, daß die Zahl der Verfolgungshandlungen auch in Relation zur Größe der betroffenen Gruppe gesetzt wird, weil nur so eine Einschätzung der aktuellen Gefahr der eigenen Verfolgungsbetroffenheit für jeden Angehörigen der Gruppe möglich ist (Anschluß an BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 158/94 -, DVBl 1994, 1409).
  • OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Indien; Punjab; Sikh; Khalistan Commando

    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet nach Intensität und Häufigkeit so dicht und eng gestreut fallen, dass bei objektiver Betrachtung für jedes Gruppenmitglied nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - BVerwGE 96, 200; Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294/94 - NVwZ-RR 1996, 57; Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 3 KO 150/95 - ThürVGRspr.
  • OVG Thüringen, 04.05.1999 - 3 KO 262/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Gruppenverfolgung; Sudan; Christ;

    Auch ohne Pogrome oder diesen vergleichbare Massenausschreitungen liegt eine mittelbare Gruppenverfolgung immer dann vor, wenn die Verfolgungsschläge, von denen die Angehörigen einer Gruppe getroffen werden, so dicht und eng gestreut fallen, daß für jedes Gruppenmitglied die Furcht begründet ist, in eigener Person Opfer der Übergriffe zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 -, a.a.O., S. 176, Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294/94 - NVwZ-RR 1996, 57; Urteile des Senats vom 26. Oktober 1995 - 3 KO 150/95 - ThürVGRspr. 1996, 27 sowie vom 30. September 1998 - 3 KO 864/98 -).
  • OVG Thüringen, 11.11.1999 - 3 KO 399/96

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Bundesbeauftragter; Gruppenverfolgung;

    3 KO 399/96 9 schen/restjugoslawischen Staatsführung und den Autonomiebestrebungen im Kosovo eine Gruppenverfolgung der albanischstämmigen Bevölkerung des Kosovo im Hinblick auf eine fehlende Verfolgungsdichte bzw. das Bestehen eines Verfolgungsprogramms verneint, in diesem Zusammenhang aber schon eine größere Anzahl von Verfolgungshandlungen festgestellt (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1995 - 3 KO 150/95 - ThürVGRspr. 1996, 27 und zuletzt vom 16. Juli 1997 - 3 KO 174/97 -).
  • OVG Thüringen, 09.12.1999 - 3 KO 401/96

    Rechtsmittelverfahren; Rechtsschutzziel; Streitgegenstand; Auslegung;

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  • OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe,

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  • OVG Thüringen, 03.09.1996 - 3 KO 150/96

    Abschiebungsschutz für einen zairischen Staatsangehörigen christlichen Glaubens;

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  • OVG Thüringen, 17.05.2000 - 3 KO 202/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Bundesbeauftragter; Gruppenverfolgung;

    Dieses habe mit Urteil vom 26. Oktober 1995 - 3 KO 150/95 - sowohl das Vorliegen einer staatlichen Gruppenverfolgung als auch das Bestehen eines staatlich erklärten Programmes zur Verfolgung der albanischen Bevölkerung im Kosovo verneint.
  • BVerwG, 22.05.2000 - 9 B 203.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    In Anknüpfung an diese Rechtsprechung hat das Berufungsgericht den auf eine grundsätzliche Bedeutung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG gestützten Antrag des Beteiligten zu 1 vom 22. September 1995 mit Blick auf ein erst am 26. Oktober 1995 ergangenes Urteil dieses Gerichts (Az.: 3 KO 150/95) in einen Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) umgedeutet.
  • BVerwG, 26.02.1997 - 9 B 715.96

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionsgründen - Verletzung des rechtlichen

    Die Rüge, das Berufungsgericht habe bei der Rechtsanwendung die Anforderungen an den Nachweis politischer Verfolgung "überspannt", weil es eine Verfolgungsdichte nach Maßgabe seines eigenen Urteils vom 26. Oktober 1995 - 3 KO 150/95 - und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - (BVerwGE 96, 200) fordere, zeigt einen Maßstabswiderspruch nicht auf.
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